Also, Rechtsexperte bin ich zwar auch nicht, aber 2 Argumente fallen mir dazu spontan ein. (Die Frage ist ja schon öfters diskutiert worden

)
A) Durch die Zeichenbegrenzung kannst du hier nur kurze Textausschnitte einstellen. Ein Veröffentlichter Text ist das damit noch nicht. Außer, der gesamte Text liegt unter der 20.000 Zeichen Grenze. Dann ist er allerdings veröffentlicht.
B) Erfahrungsgemäß verändern sich Texte nach der Röstung. Manche mehr, manche weniger, manche komplett. (Wenn du an deinem Text nach der Röstung nichts änderst, hast du unser Höllenfeuer verschwendet.

)
Wie auch immer, ob mehr/weniger/kkomplett - der Text wie er hier ist, wird so nicht veröffentlicht werden.